Es ist offiziell: In Italien ist die Versicherung von Motorrollern und Elektrofahrrädern mittlerweile Pflicht. Diese Nachricht kommt später die Genehmigung eines vom Minister für Unternehmen und Made in Italy, Adolfo Urso, vorgeschlagenen Gesetzesdekrets, das zu einer bedeutenden Versicherungsreform führte. Über die Lage in Italien wird schon lange diskutiert: Manche meinten, dass es keine Versicherungen für Roller und E-Bikes geben dürfe, andere waren das Gegenteil. Mal sehen, ich Details.
Die Neuigkeiten zur Versicherungsreform für Roller und Elektrofahrräder
Die Reform, die spiegelt die Richtlinien der Europäischen Union vollständig widererweitert die Haftpflichtversicherung auch auf leichte Fahrzeuge wie Roller und Elektrofahrräder. Diese Erweiterung war Motiviert durch die deutliche Zunahme der Unfälle und Opfer im Zusammenhang mit diesen Mitteln. Während die Zahlen noch relativ gering sind (mit 16 tödlichen Unfällen mit Beteiligung eines Rollerfahrers), betrug der Anstieg gegenüber 2021 77,8 %.
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Die Reform bringt auch weitere wichtige Neuerungen mit sich. Die Versicherungspflicht wird auf alle Fahrzeuge ausgeweitet, unabhängig davon, auf welchem Gelände sie eingesetzt werden, ob sie stationär oder in Bewegung sind und ob sie in Sperrgebieten verkehren. Das bedeutet, dass auch die am Flughafen verkehrenden Fahrzeuge, etwa die Shuttles, die Reisende vom Gate zum Flugzeug bringen, versichert sein müssen.
Darüber hinaus sieht die Reform vor, a Stärkung des Policenvergleichsinstruments. Das Tool „Schätzung“ auf der IVASS- und Ministeriums-Website wird verbessert, um einen klareren Vergleich der Preise, Tarife und Vertragsbedingungen der Versicherungsunternehmen zu ermöglichen.
Schließlich wurde eine Neuerung hinsichtlich der Aussetzung der Versicherung eingeführt. Dort Eine freiwillige Aussetzung der Versicherung ist jederzeit möglich und es wird kein Versicherungs-„Zugeständnis“ mehr sein. Die Versicherungsgesellschaften sind daher verpflichtet, die freiwillige Aussetzung durch den Nutzer auch mehrmals im Jahr zu akzeptieren, sofern die freiwillige Aussetzung innerhalb des Jahres nicht länger als 9 Monate dauert.